Beantragung der Soforthilfe

Liebe Mitglieder,

wie die meisten von Ihnen bereits gelesen haben soll es ab heute Abend möglich sein die Soforthilfe in Baden-Württemberg beantragen zu können.

Jedoch ist die Seite momentan (noch) nicht erreichbar: https://www.bw-soforthilfe.de/

Wir werden sehen wie sich das heute Abend entwickelt.

Zum Antrag müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

–          IHK Nummer (wenn vorhanden)

–          Umsatzsteuer ID Nummer oder Steuernummer

Sollte der Antrag online sein, können Sie diesen ausfüllen und beantragen.

Die Rahmenbedingungen nachstehend sowie in der PDF anbei: 

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

• 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
• 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
• 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Anträge werden ausschließlich online bei den Industrie- und Handelskammern gestellt. Die IHKs übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter. 
 
Die Beschäftigtenzahlen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte und Minijobber werden auf Vollzeitkräfte umgerechnet.

Bei Fragen steht Ihnen unser Mitglied Steuerbüro BLAUGOLD gern zur Verfügung!

Hier die Formulare:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/…/list…/soforthilfe-corona/

https://assets.baden-wuerttemberg.de/pdf/200325_Antrag_Soforthilfe-Corona_BW.pdf?fbclid=IwAR327Maz9589pCcoa6Dkhi6GgRpOJ8bgmcVd9NsftKRrSLmj_GCz7vSacbk