Liebe Mitglieder,
wie die meisten von Ihnen bereits gelesen haben soll es ab heute Abend möglich sein die Soforthilfe in Baden-Württemberg beantragen zu können.
Jedoch ist die Seite momentan (noch) nicht erreichbar: https://www.bw-soforthilfe.de/
Wir werden sehen wie sich das heute Abend entwickelt.
Zum Antrag müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:
– IHK Nummer (wenn vorhanden)
– Umsatzsteuer ID Nummer oder Steuernummer
Sollte der Antrag online sein, können Sie diesen ausfüllen und beantragen.
Die Rahmenbedingungen nachstehend sowie in der PDF anbei:
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:
• | 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, | |
• | 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, | |
• | 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten |
Die Anträge werden ausschließlich online bei den Industrie- und Handelskammern gestellt. Die IHKs übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.
Die Beschäftigtenzahlen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitbeschäftigte und Minijobber werden auf Vollzeitkräfte umgerechnet.
Bei Fragen steht Ihnen unser Mitglied Steuerbüro BLAUGOLD gern zur Verfügung!
Hier die Formulare:
https://wm.baden-wuerttemberg.de/…/list…/soforthilfe-corona/