Liebe Mitglieder,
wie bereits bei der Jahreshauptversammlung besprochen, organisieren wir für unsere HGiV-Mitglieder Erste-Hilfe-Kurs über den HGiV.
Neue Bestimmung ab 2015
Die Ausbildung und Fortbildung zum Ersthelfer im Betrieb umfassen seit 1. April 2015 jeweils 9 Unterrichtsstunden. Seit Anfang 2006 dürfen Aus- und Fortbildungen von Ersthelfern im Betrieb nur von geprüften und als geeignet anerkannten Stellen durchgeführt werden. (Quelle: https://www.asb.de/unsere-angebote/erste-hilfe/betriebssanitaeter-ausbildung)
Betriebliche Verpflichtung
Ab 2 Mitarbeitern ist ein Unternehmen verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Prinzip der Rettungskette zu garantieren. Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster Hilfe geschult sind. Dazu gehört die Ausbildung einer bestimmten Anzahl an Ersthelfern, abhängig von der Unternehmensgröße und der Branche.Die Berufsgenossenschaft wird Sie jedoch nicht zur Aus- oder Fortbildung deiner Mitarbeiter auffordern, dazu sind Sie selbst oder Ihr Sicherheitsbeauftragter verpflichtet. (Quelle: https://www.erstehilfe.de/kursangebot/betriebliche-ersthelfer.html)
Die möglichen Termine:
20.07.2019 – Nur für uns HGiV-ler und dessen Mitarbeiter
Freie Plätze: 8 von 20
+
05.10.2019 – Öffentlicher Termin
Freie Plätze: 19 von 20
Der Kurs findet im DRK Vogt statt und dauert 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten zzgl. Pausen, üblicherweise z.B. von 8:30 bis 16:15 Uhr.
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